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Erneut Journalist in Mexiko getötet
Der mexikanische Polizeireporter Jesús Gutiérrez Vergara wurde vergangenen Sonntag erschossen, während er in der Nähe seines Hauses im nordwestlichen Bundesstaat Sonora mit Polizisten sprach. Das berichtete die Internationale Journalisten-Föderation (IFJ) am Montag mitteilte. Sie seien aus einem Auto angegriffen worden.
Den Behörden zufolge galt der Angriff den Polizisten. Doch laut IFJ ist bislang kein Motiv bekannt. Die Nationale Pressegewerkschaft (SNRP) rief die Behörden zu sofortigen Untersuchungen auf und verwies darauf, dass Gutiérres auf die Berichterstattung über die Arbeit der Polizei spezialisiert war. Einer der Polizisten wurde IFJ zufolge ebenfalls getötet, die anderen drei verletzt.
Mexiko gehört weltweit zu den gefährlichsten Ländern für Journalistinnen und Journalisten. Laut der Journalistenorganisation „Artículo 19“ wurden im ersten Halbjahr in Mexiko 272 Angriffe auf Medienschaffende registriert. Drei Journalisten wurden aufgrund oder bei ihrer Arbeit getötet, einer wurde verschleppt. (epd)
Streit vor Verfassungsgericht über ORF-Gesetz
Der österreichische Verfassungsgerichtshof muss darüber entscheiden, ob das ORF-Gesetz die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Senders sichert. Bei einer Anhörung am Dienstag verteidigten Vertreter der Regierung die Bestimmungen zur Bestellung der Mitglieder des Stiftungsrats und des Publikumsrats.
Die Unabhängigkeit der wichtigen Gremien von politischem Einfluss werde durch einen „umfassenden Katalog“ von Unvereinbarkeitsvorschriften und durch ihre „plurale Zusammensetzung“ gewährleistet, so die Rechtsanwälte des Kanzleramts.
Das Land Burgenland als Antragssteller sieht dagegen Teile des ORF-Gesetzes als verfassungswidrig an. Der Einfluss des Bundeskanzlers und der Länder, die 24 der 35 Mitglieder des Stiftungsrats bestellen dürften, sei zu hoch. Kritik gibt es auch daran, dass die Entscheidungen des Bundeskanzlers bei der Bestellung der Mitglieder nicht anfechtbar seien. Der Bezug des Gesetzes auf zivilgesellschaftliche Organisationen, aus der Mitglieder stammen müssten, schränke zudem die Repräsentativität des Publikumsrats ein.
Darüber, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, machte das Verfassungsgericht am Dienstag keine Angaben. (dpa)
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