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massenhaftes kükentötenLandgericht lehnt Anklage ab

Töten erlaubt? Foto: Peter Endig/dpa

MÜNSTER | Das Landgericht Münster hat eine Klage der Staatsanwaltschaft wegen des Massentötens männlicher Küken abgelehnt. Die beschuldigte Kükenbrüterei im Münsterland habe sich nicht strafbar gemacht, hieß es gestern. Zwar sehe das Tierschutzgesetz eine Strafe vor, wenn Tiere ohne vernünftigen Grund getötet würden. Dem stehe aber die Tierschutzschlachtverordnung von 2012 entgegen. Sie regele die zulässigen Tötungsformen für Eintagsküken. Außerdem liegt laut Gericht ein vernünftiger Grund für die Tötung vor. (dpa)

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