leserInnenbriefe:
Gesellschaft in schlechter psychischer Verfassung
„Sie nehmen mich wahr als Müll“,
taz nord vom 8. 11. 24.
Habe mal erlebt, wie jemand an einer Tankstelle vom Tankstellenbetreiber attackiert und zum Prügelduell draußen herausgefordert wurde, als der an der Kasse stand und jemand mit 99 Cent mit fünfzehn 5-Cent-Stücken und noch mehr Kleingeld bezahlen wollte, das sich angesammelt hat. Hausverbot, weil der Kunde das nicht einsehen wollte. Vor 2020 gab es solche Ereignisse eher seltener. Ob politische Entscheidungen der vergangenen Jahre mit der psychischen Verfassung der Gesellschaft damit zu tun haben? Stimmt, das wurde nie untersucht. Man untersucht lieber Bürger und beschafft Taser. BierzeltLeitkultur, taz.de
Konkurrenz zu regulär Beschäftigen unerwünscht
„Die Zwangsarbeit kehrt zurück“,
taz nord vom 12. 11. 24
Ich finde es gut, wenn die 1-Euro-Jobs freiwillig sind und Stadtteilprojekte unterstützen wie Soziales Kaufhaus, Repair-Café, Fahrradwerkstatt, aber nicht als Zwang und bei gewinnorientierten Unternehmen als Konkurrenz zu regulär Beschäftigen, weil das Ausbeutung ist und regulär Beschäftige dadurch ihre Jobs verlieren. Larame, taz.de
Schutz der Frauen können andere übernehmen
„Schutzraum nicht mehr sicher“,
taz nord vom 11. 11. 24
Es gibt keinen Grund, Frauen in Frauenhäusern hinsichtlich des Aufenthaltsrechts besser zu stellen. Der Schutz der Frauen kann dann in den jeweiligen anderen Ländern durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Frauenhäuser nur wegen drohender Abschiebung aufgesucht werden. Angesichts der fehlenden Kapazitäten gilt es, diesem Risiko vorzubeugen. Andreas_2020, taz.de
Schutz vor staatlichen Unrechtshandlungen
„Schutzraum nicht mehr sicher“,
taz nord vom 11. 11. 24
taz nord Stresemannstraße 23 22769 Hamburg briefe@taz-nord.de www.taz.de
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Die veröffentlichten Briefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
Krass, und wo liegt da der Handlungsdruck, eine Frau, die bereits eine Rückreise ins Heimatland vorbereitet, zuvor noch schnell in die Unsicherheit nach Österreich abzuschieben? Das Vorgehen ist ein Tabubruch, unmenschlich und es verletzt die Istanbul-Konvention, wenn eine gewaltgefährdete Frau von einer Behörde aus dem Schutzraum in eine Unterkunft im Nachbarland abgeschoben wird, zu der der Gefährder Zugang hat. Ich hoffe, es formiert sich vor Ort breiter ziviler Widerstand gegen diesen Bruch der demokratischen und rechtsstaatlichen Basis, gegebenenfalls kann man hier auch das Frauenhaus/die Betroffenen bei einer Klage gegen diesen Willkürakt unterstützen. Leider muss die Zivilgesellschaft mittlerweile die Demokratie inzwischen vor staatlichen Unrechtshandlungen schützen, man kann sich auf nichts mehr verlassen. Nina Janovich, taz.de
Kein Grund für eine Wahlwiederholung
„Parteiinterner Stimmenkauf ist nicht spezifisch verboten“,
taz nord vom 12. 11. 24
Wenn es richtig verfolgt habe, hat ein einzelner Funktionär seine „Parteifreunde“ abkassiert mit dem Versprechen auf einen guten Listenplatz. Hat der dann mit dem Geld die Delegierten bestochen, damit die gewünschten Kandidaten auch gewählt werden? Und könnte man die Geldflüsse überhaupt nachweisen, es gab ja bestimmt keine Überweisungen mit der Angabe „Stimmenkauf“ auf dem Überweisungsbeleg? Oder hat er das Geld selbst eingesteckt, und das gezahlte Geld hatte keinen Einfluss auf die Zusammensetzung der Liste? Dann haben wir es vielleicht mit einem Betrug zu tun, aber Grund für eine Wahlwiederholung ist das natürlich nicht. Seinerzeit in Hamburg war offensichtlich, dass die Aufstellung der CDU-Liste undemokratisch war. Und auch damals wurde die CDU nicht von der Wahlwiederholung ausgeschlossen. Don Geraldo, taz.de
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