leserInnenbriefe:
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und Kürzen von Leser:innenbriefen vor.
Die veröffentlichten Briefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
Versagen der Grünen
betr. „Verdrängt und vergessen“,
taz nord vom 15. 9. 21
Bei Erinnerung an dieses Brechmittel-Folterverbrechen in Hamburg 2001, fällt krasses Versagen der Grünen als rechtsstaatliches Korrektiv durch Abtauchen auf, an der Seite der SPD in der Hamburger Landesregierung. So ist es seit 2001 unverändert geblieben, wiederum seit 2018 an der Seite der SPD in der Hamburger Landesregierung. Auch Henning Scherf (SPD), Regierender Bürgermeister Bremen, hat als Volljurist Brechmitteleinsatz selbst noch im Parlamentarischem Untersuchungsausschuss (PUA) 2008 stoisch ohne jede Empathie für Brechmitteleinsatz Fälle gedeckt. Joachim Petrick, taz.de
Kein Denkmal für Drogenhändler
betr. „Verdrängt und vergessen“,
taz nord vom 15. 9. 21
Es sollte schon geklärt sein, ob einem Drogenhändler ein Gedenken gesetzt wird. Denn wenn die Vorwürfe stimmen, dann sollte jeder wissen, wem er hier gedenkt oder auch nicht! Ich persönlich verwehre so einer Person diese Ehre, wenn man selber erlebt hat, was diese „Dienstleistungen“ in der Familie angerichtet haben. Puky, taz.de
Denkmal gegen Unrecht
betr. „Verdrängt und vergessen“,
taz nord vom 15. 9. 21
@Puky: Es geht um ein Denkmal dafür, dass einem Menschen seitens unseres Rechtsstaats furchtbares Unrecht zuteil wurde. Denkmal = „denk“ + „Mal“: die Polizist*innen, Wachdienstangestellten und Rechtsmediziner*innen sollen dazu angeregt werden, nicht blind Befehle zu befolgen. Die Wähler*innen sollen dazu angeregt werden, Dinge bei ihrer Wahl zu berücksichtigen (hallo, Scholz?). Kurzum, wir sollen zu einer humaneren Gesellschaft werden. So gesehen kann ich Ihren Beitrag nur als Ablenkung interpretieren: Statt uns mit unserem Versagen zu beschäftigen, um es nächstes Mal besser zu tun, konzentrieren wir uns auf die „Verbrecher“ und ihr Tun. Tómas Zerolo, taz.de
Brechmitteleinsatz nicht rückwirkend illegal
betr. „Verdrängt und vergessen“,
taz nord vom 15. 9. 21
@Tómas Zerolo: Die durchgeführten Maßnahmen waren 2001 legal und werden durch das Urteil des EGMR von 2006 durch das Rückwirkungsverbot auch nicht illegal. Danach müsste vor jeder Schule eine Gedenktafel für bis 1973 geschlagene Schüler errichtet werden. Sinn würde hier nur ein Denkmal machen, wenn der gesamte Kontext aus Tat und Maßnahme und dem tragischen Ergebnis erläutert wird. Puky, taz.de
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