leserInnenbriefe:
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In Musikvideos ist die Polizei der Feind
„Kein Datenschutz für ‚Intensivtäter‘ unter 14“, taz Hamburg vom 3. 9. 21
Also, das Video ist schon krass, der Polizist ringt mit einem ‚Kind‘ und zeigt sich total hilflos und wahrscheinlich steht zwischen Verdacht oder Sachstand und möglicher Tat auch noch eine richtig große Lücke. Allerdings wundert es mich nicht, dass die Schüler aus der Menge den Polizisten angreifen, bespucken, beschimpfen und beleidigen. Das sehen viele junge Menschen in Musik-Videos, wo einer anti-sozialen, pro-kriminellen Haltung stetig das Wort geredet wird. Allerdings hat der Polizist die Gelegenheit auch geschaffen. Dass viele Schüler in den sinnlosen Stadtteilschulen überfordert werden, ihnen eine kahle, lieblose Umgebung geboten wird und stetig durch Leistungsnachweise ihnen ihre Defizite aufgezeigt werden, das alles wird nicht als Gewalt betrachtet. In jedem normalen Betrieb wäre diese Abfolge gut für einen Mobbingprozess am Arbeitsgericht, in Hamburger Schulen geht man regelmäßig Schüler so an und zwingt die in Haltungen, die sich dann in solchen Szenen hier entladen. Wobei die unsägliche Musik hier auch eine Rolle spielt, denn wenn die Polizei grundsätzlich als ‚Feind‘ abgebildet wird, dann tritt man schon mal aus der Anonymität zu oder traut sich Beleidigungen.
Andreas_2020, taz.de
Eine öffentliche Vorverurteilung
„Kein Datenschutz für ‚Intensivtäter‘ unter 14“, taz Hamburg vom 3. 9. 21
Stets wird von verschiedenen Seiten (auch von Behörden) betont, dass eine Vorverurleilung von Beschuldigten in Verbindung mit Straftaten in einem Rechtsstaat nicht stattfinden darf. Im vorliegenden Fall geschieht aber genau das – und zwar öffentlich. Hier wird dem beschuldigten Schüler sein Recht auf „informelle Selbstbestimmung“ (Datenschutz) einfach aberkannt. Gerade in den letzten Jahren ist zu beobachten, dass der Datenschutz von Jugendlichen in unserer Gesellschaft keinen Stellenwert hat. So sollen sich Jugendliche im Zusammenhang mit dem Jugendschutzgesetz gegenüber jedem mit Personalausweis ausweisen, der dies kontrollieren möchte.Thomas Brunst, taz.de
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