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leserInnenbriefe

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Die Redaktion behält sich Abdruck und Kürzen von Leserbriefen vor.

Die veröffentlichten Briefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Ich kauf denen das nicht ab

betr. „Nicht in unserem Dorf“,

taz nord vom 12. 1. 18

Jugendliche sind immer verhaltensauffällig. Das wissen wir alle, deswegen stört uns das auch nur begrenzt, wenn der Nachbarssohn auffällig wurde oder der Neffe mal vor den Jugendrichter musste. Dass hier aber ausländische ‚Jugendliche‘ irgendwohin ziehen sollen, das ist doch das Thema. Also ich kauf die neutralen Widerstände der lieben Niedersachsen nicht, die wollen vor allem keine gebündelte Schar von ausländischen Jugendlichen, dabei sind 23 Jugendliche gar nichts. Die haben übrigens in solchen kleinen Orten gute Chancen, sich zu entwickeln, weil sie dort soziale Kontrolle haben können. Ich finde es unglaublich, dass es soweit kam und wie diese Jugendlichen stattdessen leben müssen. Andreas_2020, taz.de

Autoritär und verloren

betr. „Die nicht wollen, müssen nicht“,

taz nord vom 10. 1. 18

Das Kontroversitätsgebot und das Überwältigungsverbot müssten eigentlich Grundlagen aller Pädagogik sein, der öffentlich betriebenen ebenso wie der privat praktizierten. Leider scheinen sie in den letzten 40 Jahren weitgehend aus der Mode gekommen zu sein. Nicht nur in der politischen Bildungsarbeit Baden-Württembergs – da aber auch. Von einem Siegeszug kann jedenfalls keine Rede sein. Offenbar haben die Verfechter die gesellschaftlichen Beharrungskräfte unterschätzt. Wer einmal autoritär ausgerichtet wurde, ist wohl verloren für die Prinzipien aus Beutelsbach. Der stellt seine Eigeninteressen im Konfliktfall immer über aller anderen, und er nutzt jede Gelegenheit, sie durchzusetzen. Das wurde damals offenbar vollständig ausgeblendet. Mowgli, taz.de

betr. „Hamburg wird verklagt“,

taz nord vom 12. 1. 18

Die Hamburger Politik samt Polizeiführung haben nie große Probleme mit der Legalität ihres Handelns gehabt. Dazu ein Beispiel: Der Hamburger Kessel 1986 wurde vom Hamburger Verwaltungsgericht später als Rechtsbruch verurteilt. Die Polizeiführung wurde vom Landgericht wegen 861-facher Freiheitsberaubung verwarnt. Hat das damals jemanden im Rathaus gekümmert? Nein, denn es ging um Einschüchterung und es ging auch beim G20 darum legal – illegal – scheißegal lautet die Devise der politisch Verantwortlichen. Philippe Ressing, taz.de

Weit hergeholt

betr. „Fremd und befremdlich“,

taz nord vom 10. 1. 18

Naja, so ganz richtig ist es nicht, was hier geschrieben wurde. Das Interesse ist sehr groß, sichtbar an den Gaffern. Und Verkehrstote mit Anschlagsopfern zu vergleichen, ist auch etwas weit her geholt. Verkehrstote passieren durch Unachtsamkeit oder Verbotsmissachtungen, aber keiner tötet hier absichtlich.

Bei Terroranschlägen schaut das etwas anders aus. Benjamin Meyer, taz.de

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