kinderabschiebung : Politik ohne Gewissen
Es ist beschämend, dass die skrupellose Politik der Ausländerbehörde, die nur noch Abschiebezahlen und keine Menschen mehr kennt, auch noch von Hamburger Gerichten gebilligt wird. Dieses Amt kann vorpreschen, soweit es will, und es findet sich niemand in der Stadt, der dem Einhalt gebietet.
Kommentarvon ELKE SPANNER
Dabei steht keineswegs im Ausländergesetz, dass man Kinder den Eltern wegnehmen und in ein anderes Land ins Waisenhaus verbringen darf. Ganz im Gegenteil steht dort, dass zwar auch Minderjährige abgeschoben werden dürfen – aber nur, wenn sich ihr gesetzlicher Vertreter nicht im Bundesgebiet aufhält. Die vier Kinder leben allesamt bei ihren leiblichen Müttern.
Zu diesem Widerspruch hat das Verwaltungsgericht in der vorigen Instanz nicht ein Wort verloren. Es hat lapidar behauptet, dass das Grundgesetz mit dem besonderen Schutz der Familie in diesen Fällen nicht anwendbar sei. Nicht mal zu einer Begründung dieser These haben sich die Richter herabgelassen. Und das Oberverwaltungsgericht hat der Ausländerbehörde schlicht mitgeteilt, dass sie die Schwestern Oppong heute abschieben darf, ohne diesen gegenüber zu begründen, wie es zu dieser Auffassung kam. Die Begründung soll es heute geben. Wenn der Flieger der beiden längst abgehoben hat.
Bei soviel Rückendeckung steht fest: Die Ausländerbehörde wird künftig noch weiter gehen. Denn Gerichte haben bestätigt, dass Menschen, die über anderer Leute Leben entscheiden, kein Gewissen zu haben brauchen.