jugendschutz : Blutstopp beim Pressegrossisten
Schwamm über den Lastwagen mit dem durchgestrichenen Hakenkreuz. Dass sich das Bremer Landeskriminalamt mit dem Motiv in einem Comic befasst, wirkt – milde gesprochen – wie eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Interessanter und schwieriger ist die Frage, ob die Pressegrossisten das Heft mit dem fiktiven Amoklauf eines Lehrers nach dem Amoklauf von Winnenden zurecht zurückwiesen. Wie hoch ist hier Meinungs- und Kunstfreiheit zu veranschlagen, wie hoch der Jugendschutz? Das Problem ist exemplarisch – die Antwort, wie oft, eine Abwägung im Einzelfall.
KOMMENTAR VON FRIEDERIKE GRÄFF
Den Comicmachern, und das ist ihnen durchaus abzunehmen, ging es um eine Persiflierung des medialen Blutdurstes – ganz so, wie er sich in der Berichterstattung über Winnenden dann wieder zeigte. Da sind die selbst gemalten Zensurbalken, die im Comic über den grausigsten Bildern liegen, durchaus adäquat.
Doch was als Persiflage für Erwachsene funktioniert, muss bei Jugendlichen nicht den gleichen Effekt haben. Insofern ist es nicht nur gutes Recht der Pressegrossisten, das Urteil von Fachleuten einzuholen – und ihm zu folgen. Mehr noch: In Zeiten, wo stets und zuweilen auch zurecht der gewaltfördernde Einfluss von Medien angeprangert wird, ist Eigeninitiative der Mit-Verantwortlichen lobenswert.
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