in kürzeARZNEIMITTELVERTRIEB : dm darf nicht
Die Drogeriekette dm darf vorerst keinen Bestell- und Abholservice für Medikamente unterhalten. Es spreche einiges dafür, dass die Abgabe von Arzneimitteln gegen geltendes Recht verstoße, weil dm keine Apotheke sei und der Vertrieb nicht dem legalen Medikamenten-Versandhandel gleiche, so das OVG Münster. (afp)