in kürze : Kein EU-Recht gegen UN
Wer auf UN-Terrorliste steht, hat Pech: EU-Gericht nimmt keine Klage an und verweist zurück an Staaten
FREIBURG taz ■ Wer auf die Terrorliste der UN gerät, hat weiterhin keine gerichtliche Rechtsschutzmöglichkeit. Das Europäische Gericht Erster Instanz (EuG) lehnte es gestern ab, sich inhaltlich mit der Klage des Tunesiers Chafiq Ayadi zu befassen, der in Irland lebt.
Ayadi wurde im Oktober 2001 vom UN-Sanktionsausschuss auf die Liste der mit al-Qaida oder Taliban verbundenen Personen gesetzt. Die EU übernahm diese Liste ungeprüft und verfügte per Verordnung, dass die Gelder der Betroffenen eingefroren werden. Ayadi glaubt, dass er zu Unrecht auf der Liste steht, und verlangte die Freigabe seiner Konten.
Das EU-Gericht hält sich aber für solche Klagen für unzuständig. Über die Zusammensetzung der Liste entscheide der UN-Sanktionausschuss. Zwar gibt es gegen dessen Beschlüsse keine Klagemöglichkeit, das EuG hält es aber für ausreichend, dass die jeweiligen Staaten einen Antrag auf Überprüfung des Falls stellen können. Insofern bestätigte das EuG eine eigene umstrittene Entscheidung vom September 2005, die der EuGH in 2. Instanz noch überprüfen muss.
Darüber hinaus erklärte das EuG, es gebe einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch darauf, dass der Wohnortstaat einen Antrag stellt. Im Falle von Ayadi müsse sich also Irland an den UN-Sanktionsausschuss wenden. Weigert sich Irland, könnte Ayadi das Land vor irischen Gerichten verklagen.
Zudem betonte das EuG, dass Ayadi auch jetzt schon ein „zufrieden stellendes“ Leben führen könne: Um die Einnahmen von einer gewünschten Tätigkeit als Taxifahrer behalten zu dürfen, sei eine Ausnahmegenehmigung möglich. (Az.: T-253/02) CHRISTIAN RATH