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Archiv-Artikel

in kürze ZWEITWOHNUNGSSTEUER Nicht für Studenten

Ein Student, der seinen Hauptwohnsitz im Haushalt seiner Eltern hat, muss einem Gerichtsbeschluss zufolge für seinen Nebenwohnsitz am Studienort keine Zweitwohnungssteuer bezahlen. Das hat das OVG Rheinland-Pfalz in einem Eilverfahren entschieden. Eine solche Steuer verstößt gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit. (ap)