in kürze ZWEITWOHNUNGSSTEUER : Nicht für Studenten
Ein Student, der seinen Hauptwohnsitz im Haushalt seiner Eltern hat, muss einem Gerichtsbeschluss zufolge für seinen Nebenwohnsitz am Studienort keine Zweitwohnungssteuer bezahlen. Das hat das OVG Rheinland-Pfalz in einem Eilverfahren entschieden. Eine solche Steuer verstößt gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit. (ap)