in kürze ZEITSOLDAT : Entlassung verweigert
Ein Zeitsoldat kann nur bei einem tief greifenden Gewissenskonflikt vorzeitig die Bundeswehr verlassen. Mit dieser Begründung lehnte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gestern das Entlassungsbegehren eines Sanitätsoffiziers ab. Es sah darin keinen Beweis eines Wandlungsprozesses (Az: 10 A 11919/04.OVG). (kna)