in kürze VOLKSVERHETZEND : Web-Sperrung rechtens
Die Sperrung von Webseiten mit rechtsextremen Inhalten durch die Bezirksregierung Düsseldorf war rechtens. Dies hat das Verwaltungsgericht Arnsberg am Freitag entschieden. Die Bezirksregierung hatte die Webseiten von Anbietern aus den USA wegen Volksverhetzung und Kriegsverherrlichung sperren lassen.