in kürze VERKEHRSBERUHIGUNG : Ratsherr befangen
An einer Entscheidung des Gemeinderates über eine verkehrsberuhigende Maßnahme in einer Straße darf sich ein dort wohnendes Ratsmitglied nicht beteiligen, so das OVG Rheinland-Pfalz. Denn es sei nicht auszuschließen, dass der Betreffende „befangen“ sei. Der Rat muss neu entscheiden. (Az.: 8 B 11491/03.OVG). (dpa)