in kürze URTEIL ZU KASSENBEITRÄGEN : Patientenrecht gestärkt
Gesetzlich Versicherte können nach einem Urteil des Sozialgerichts Essen ihre Krankenversicherung kündigen, wenn Kassen fusionieren und dadurch die Beiträge steigen. Die Krankenkassen müssen nach dem Beschluss (Az.: L 2 B 16/04 KR ER) ihre Mitglieder ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. (dpa)