in kürze UNLESBARER VERTRAGSTEXT : Unterschrift gültig
Die Unterschrift unter einem für den Betroffenen angeblich nicht lesbaren Vertragstext ist gültig. Das geht aus einem gestern publizierten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor. Die Begründung des Gerichts: Wer ein Schriftstück nicht lesen könne, dürfe es eben nicht unterschreiben (Az. 7 Sa 167/05). (dpa)