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Archiv-Artikel

in kürze UNLESBARER VERTRAGSTEXT Unterschrift gültig

Die Unterschrift unter einem für den Betroffenen angeblich nicht lesbaren Vertragstext ist gültig. Das geht aus einem gestern publizierten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor. Die Begründung des Gerichts: Wer ein Schriftstück nicht lesen könne, dürfe es eben nicht unterschreiben (Az. 7 Sa 167/05). (dpa)