in kürze TRÖDLER AM ARBEITSPLATZ : Kündigung zulässig
Wer zu langsam arbeitet, muss mit einer Kündigung rechnen, so ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt. Ein Mitarbeiter schöpfe demnach seine Fähigkeiten nicht angemessen aus, wenn er für Aufgaben mehr als doppelt so lange wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer brauche, befand das Gericht weiter. (Az.: 2 Ca 254/04). (dpa)