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Archiv-Artikel

in kürze STUDIENGEBÜHREN Senioren sollen zahlen

Rheinland-Pfalz darf Seniorenstudenten mit bis zu 650 Euro pro Semester zur Kasse bitten. Das Landesverfassungsgericht bestätigte gestern eine Regelung im Landeshochschulgesetz. Das Hochschulrahmengesetz des Bundes sehe Ausnahmen von der Gebührenfreiheit des Studiums vor. Dazu zähle auch ein Seniorenstudium. (ap)