in kürze STEUERBERATER : Schweigen ist Pflicht
Das Landgericht Kiel hat in einem Urteil festgestellt, dass Steuerberater zu weit reichendem Stillschweigen verpflichtet sind. Die Berater verstoßen danach auch gegen das Gesetz, wenn sie gegenüber Behörden nur den Verdacht äußern, ihr Mandant hinterziehe Steuern. Selbst wer Beweise habe, dürfe nicht den Fiskus informieren. (ap)