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Archiv-Artikel

in kürze SPATEN DURCHGEBROCHEN Hersteller muss zahlen

Ein Hersteller von Spaten ist vom Dortmunder Landgericht zu 45.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Ein fabrikneuer Spatenstiel war beim ersten Einsatz durchgebrochen und hatte sich dem Käufer ins Auge gebohrt, so die Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht. Er war dadurch auf einem Auge nahezu erblindet. (dpa)