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Archiv-Artikel

in kürze SEHNENSCHEIDENTZÜNGUNG Als Berufskrankheit

Bei überwiegend am Computer Arbeitenden kann eine Sehnenscheidentzündung als Berufskrankheit anerkannt werden. Laut VG Göttingen gilt dies dann, wenn durch ständiges Arbeiten mit der Maus die Erkrankung für die Arbeit typisch und das Risiko im Vergleich zur übrigen Bevölkerung besonders hoch ist. (Az.: 3 A 38/05) (afp)