in kürze SCHULBUSEINSATZ : Muss sich lohnen
Ein Landkreis kann nicht zum Einsatz eines Schulbusses gezwungen werden, wenn damit nur ein einziger Schüler fährt. Das entschied das OVG Koblenz. Damit machte das Gericht Ausnahmen von der Regel möglich, die Kreise und kreisfreie Städte zur Beförderung der Grundschüler verpflichtet. (Az. 2 A 10433/04) (dpa)