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Archiv-Artikel

in kürze SCHUFTENDER BEAMTER Keine Nachzahlung

Ein Beamter, der irrtümlich über die Soll-Dienstzeit hinaus zu viel gearbeitet hat, bekommt grundsätzlich keinen Geldausgleich. Das entschied das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem gestrigen Beschluss. Ein Geldausgleich für zu viel Arbeit sei in derartigen Fällen gesetzlich nicht vorgesehen (Az.: 10 A 10906/04.OVG). (dpa)