in kürze PRAXISGEBÜHR : Musterverfahren
Im März 2005 kommt es vor dem Sozialgericht Düsseldorf zu einem Musterverfahren über die Praxisgebühr. Bei einem Erörterungstermin konnte der Schuldner gestern die zehn Euro Praxisgebühren plus 3,10 Euro Mahngebühren nicht zahlen. Nun soll geklärt werden, ob die Kassenärztliche Vereinigung die zehn Euro einklagen kann.