in kürze PFLEGEKIND GESTÜRZT : Landkreis haftet nicht
Jugendämter haften nicht für ein Verschulden von Pflegeeltern, die fahrlässig den Unfall eines Kindes verursachen, so der BGH. Er lehnte die Regressklage einer Krankenkasse gegen den Landkreis Reutlingen auf 50.000 Euro Behandlungskosten für ein bei der Pflegemutter verunglücktes und seitdem schwer behindertes Kind ab. (dpa)