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Archiv-Artikel

in kürze NS-ENTSCHÄDIGUNG Rest für Humanitäres

Von Ex-NS-Zwangsarbeitern nicht abgeholte Entschädigungen sollen humanitären Zwecken zufließen. Ein Sprecher von „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ sagte, die Stiftung erwarte, dass ein bis drei Prozent der angewiesenen Mittel nicht abgefordert werden, weil die Empfänger gestorben sind oder sich keine Erben melden. (dpa)