in kürze LEHRERMATERIALIEN : Anpassungspflichtig
Ein Musiklehrer aus Göttingen hat gegen seine Versetzung an eine Hauptschule geklagt, weil er kein neues Unterrichtsmaterial erstellen will. Vor dem Verwaltungsgericht Göttingen scheiterte er jedoch mit seiner Klage. Ein Lehrer müsse seine Materialien dem jeweiligen Niveau der Schüler anpassen, so das Urteil (Az: 3 B 264/04). (dpa)