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Archiv-Artikel

in kürze LEHRER-ARBEITSZIMMER Steuerlich absetzbar

Lehrer können die Ausgaben für ein Arbeitszimmer auch dann steuerlich absetzen, wenn sie in der Schule ein Dienstzimmer haben. Da in den Schulen ab 13.30 Uhr die Temperatur abgesenkt werde, sei der Lehrer für die Unterrichtsvorbereitung auf ein Arbeitszimmer daheim angewiesen, so das Finanzgericht Düsseldorf. (dpa)