in kürze LEDIGE MÜTTER : Urteil: Benachteiligt
Laut Oberlandesgericht Hamm herrscht eine Ungleichbehandlung beim Unterhalt für Mütter ehelicher und nicht ehelicher Kinder. Während Verheiratete nach einer Trennung bis zu acht Jahren Unterhalt bekämen, seien es bei ledigen Müttern nur drei Jahre. Damit werde der Gedanke der Gleichbehandlung verletzt (Az.: 5 UF 262/04).