in kürze KÜNDIGUNGSSCHUTZ : Trotz privaten Surfens
Eine private Internetnutzung am Arbeitsplatz rechtfertigt nicht immer eine Kündigung. So entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Fall einer Arbeitnehmerin, die etwa eine Stunde pro Monat zu privaten Zwecken gesurft hatte. Eine Kündigung sei unrechtmäßig, da keine Pflichtverletzung vorliege. (Az.: 4 Sa 958/05) (dpa)