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Archiv-Artikel

in kürze KEINE ABSCHIEBUNG Arbeiten erlaubt

Ausländern steht eine befristete Arbeitserlaubnis zu, wenn sie lange in Deutschland leben und eine Abschiebung nicht zu erwarten ist. Das Sozialgericht NRW gab einem Libanesen Recht, der gegen die Ablehnung des Arbeitsamtes geklagt hatte. (Az. L 1 AL 2/02) (dpa)