in kürze INDUSTRIEDENKMALE : Recht auf Schutz
Nicht nur „klassische“ Denkmale wie Burgen und Klöster, sondern auch Industriedenkmale müssen vor optischen Beeinträchtigungen geschützt werden. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz lehnte den Bau eines 55 Meter hohen Werbemasts in der Nähe eines denkmalgeschützten Förderturms ab. (Az.: 1 C 10901/06) (dpa)