in kürze HARTZ : Gauner arm dran
Wegen einer Gesetzeslücke ist das Armutsrisiko für entlassene Strafgefangene nach Einschätzung des Evangelischen Johanneswerks in Bielefeld besonders hoch. Nach der Hartz-IV-Reform hätten Menschen, die länger als sechs Monate in stationären Einrichtungen lebten, weder einen Anspruch auf ALG II noch auf Integrationsleistungen.