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Archiv-Artikel

in kürze HARTZ-IV-GEMEINSCHAFT Erst ab einem Jahr

Paare, die seit weniger als einem Jahr zusammenleben, sind nach einem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne von Hartz IV. Damit darf das Einkommen der Partner bei der Bedürftigkeitsprüfung zur Gewährung des ALG II nicht zusammengerechnet werden (Az. L 5 B 136/05). (dpa)