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Archiv-Artikel

in kürze GRUNDSATZURTEIL Strafe für Ku-Klux-Klan

Rassistische Praktiken des Ku-Klux-Klan gelten künftig als Straftat. Das beschloss nun der Oberste US-Gerichtshof. Allerdings müsse im Einzelfall die verbrecherische Absicht der Täter nachgewiesen werden, wenn sie etwa Kreuze verbrennen, um Mitbürger einzuschüchtern. (afp)