in kürze GEWALT GEGEN KOLLEGEN : Kündigung rechtens
Der tätliche Angriff auf einen Kollegen rechtfertigt die fristlose Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem gestern veröffentlichten Urteil. Nach dem Richterspruch gilt dies auch, wenn es sich bei den streitenden Kollegen um verwandte oder verschwägerte Mitarbeiter handelt (Az.: 9 Sa 431/06). (dpa)