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in kürze GERICHTSURTEILStrafe für Horst Mahler

Wegen seiner Billigung der Terroranschläge vom 11. September wurde NPD-Anwalt Horst Mahler zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt. Mahler hatte im Fernsehen wenige Tage nach den Anschlägen den Attentätern seine „Hochachtung“ ausgesprochen. (dpa)