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Archiv-Artikel

in kürze GEHALTSABRECHNUNG Urlaub unverbindlich

Der in einer Gehaltsabrechnung aufgeführte Resturlaub wird dem Arbeitnehmer nicht verbindlich zugesichert. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz gestern. Vielmehr handele es sich hier lediglich um eine unverbindliche Mitteilung (Az.: 9 Sa 654/02). (dpa)