in kürze FÜR DIABETIKER : Kein höheres ALG II
An Diabetes erkrankte ALG-II-Empfänger haben laut Sozialgericht Dresden keinen Anspruch auf höhere Leistungen für teure Ernährung. Fachärzten zufolge werde von speziellen Diätprodukten mit Zuckeraustauschstoffen abgeraten und eine ausgewogene Mischkost empfohlen, so das Gericht gestern (Az: S 23 AS 1372/06 ER). (dpa)