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Archiv-Artikel

in kürze FÜHRERSCHEINENTZUG Erst nach Verfahren

Die Führerscheinbehörde darf einem Autofahrer die Fahrerlaubnis nicht vor dem rechtskräftigen Abschluss seines Verfahrens entziehen. Das entschied das OVG Rheinland-Pfalz. Die Behörde muss warten, bis der Betroffene vom Strafgericht für ungeeignet gehalten wird, ein Auto zu fahren. Der sofortige Entzug ist rechtswidrig. (dpa)