in kürze FÜHRERSCHEINENTZUG : Erst nach Verfahren
Die Führerscheinbehörde darf einem Autofahrer die Fahrerlaubnis nicht vor dem rechtskräftigen Abschluss seines Verfahrens entziehen. Das entschied das OVG Rheinland-Pfalz. Die Behörde muss warten, bis der Betroffene vom Strafgericht für ungeeignet gehalten wird, ein Auto zu fahren. Der sofortige Entzug ist rechtswidrig. (dpa)