in kürze FINANZBEAMTE : Mogeln untragbar
Ein Finanzbeamter, der Bekannten bei falschen Steuererklärungen hilft, ist für den öffentlichen Dienst untragbar. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz nach einer gestrigen Mitteilung. Es bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier, das den Beamten suspendiert hatte (Az. 3A 10278/05.OVG). (dpa)