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Archiv-Artikel

in kürze FINANZBEAMTE Mogeln untragbar

Ein Finanzbeamter, der Bekannten bei falschen Steuererklärungen hilft, ist für den öffentlichen Dienst untragbar. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz nach einer gestrigen Mitteilung. Es bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier, das den Beamten suspendiert hatte (Az. 3A 10278/05.OVG). (dpa)