in kürze ENTSCHÄDIGUNG : Für Radar-Opfer
Eine Expertenkommission hat laut Spiegel empfohlen, Radar-Opfer von Bundeswehr und NVA zu entschädigen. Sie rate, bestimmte Erkrankungen auch dann als entschädigungswürdig einzustufen, wenn eine Strahlenbelastung nicht mehr konkret nachweisbar ist. (dpa)