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Archiv-Artikel

in kürze ENTSCHÄDIGUNG Für Radar-Opfer

Eine Expertenkommission hat laut Spiegel empfohlen, Radar-Opfer von Bundeswehr und NVA zu entschädigen. Sie rate, bestimmte Erkrankungen auch dann als entschädigungswürdig einzustufen, wenn eine Strahlenbelastung nicht mehr konkret nachweisbar ist. (dpa)