in kürze BUNDESWEHR : Mitschuld möglich
Im Musterprozess um Strahlenschäden durch Radargeräte bei Bundeswehrangehörigen geht das Bonner Landgericht davon aus, dass Schmerzensgeldansprüche der Krebsopfer bestehen können. Das Verteidigungsministerium hätte bei Erkenntnis über die Gefahren entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen. (dpa)