in kürze ARBEITSSUCHENDE GESTÄRKT : Früher ist besser
Die Arbeitsagenturen dürfen Arbeitnehmern, die sich verfrüht arbeitslos melden, nicht die Leistungen kürzen. Das Sozialgericht Düsseldorf entschied, dass eine frühe Meldung der Vermittlung dient. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger sich gleich bei Antritt eines befristeten Jobs als arbeitssuchend gemeldet. (dpa)