in kürze ALLEIN ERZIEHENDE : Länger Freibeträge
Allein Erziehende mit volljährigem Kind haben nun größere Steuervorteile. Der Entlastungsfreibetrag (1.308 Euro) von Steuerklasse II kann nach einer Gesetzesänderung jetzt auch für ein volljähriges Kind rückwirkend zum Januar 2004 geltend gemacht werden, wenn dieses Auszubildender ist und im Elternhaushalt lebt. (dpa)