in kürze ABSCHIEBUNG AUS KIRCHE : Kein Anspruch auf Asyl
Eine türkische Familie kurdischer Abstammung, die im Herbst aus einer Koblenzer Kirche geholt und abgeschoben worden war, hat keinen Anspruch auf Asyl. Laut Verwaltungsgericht Koblenz waren die im Asylverfahren vorgelegten Unterlagen „plumpe Fälschungen“. Die Familie war 1996 nach Deutschland eingereist. (dpa)