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Archiv-Artikel

in kürze ABSCHIEBEKOSTEN Ausländer muss zahlen

Ein möglicherweise gewaltbereiter Ausländer muss die Kosten für Polizeibegleitung bei seiner Abschiebung tragen. Das OVG Rheinland-Pfalz wies die Klage eines Pakistaners ab, der nach einer Verurteilung zu elf Jahren Haft wegen Totschlags 1993 im Jahr 2000 abgeschoben und dabei von zwei Polizisten begleitet wurde. (dpa)