in kürze ABSCHIEBEKOSTEN : Ausländer muss zahlen
Ein möglicherweise gewaltbereiter Ausländer muss die Kosten für Polizeibegleitung bei seiner Abschiebung tragen. Das OVG Rheinland-Pfalz wies die Klage eines Pakistaners ab, der nach einer Verurteilung zu elf Jahren Haft wegen Totschlags 1993 im Jahr 2000 abgeschoben und dabei von zwei Polizisten begleitet wurde. (dpa)