in kürze 1-EURO-JOBS : Keine Mitbestimmung
Bei der Besetzung von 1-Euro-Jobs hat der Betriebs- oder Personalrat keinerlei Mitbestimmungsrechte. Dies geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hervor. Die Tätigkeit von 1-Euro-Jobbern begründe kein Arbeitsverhältnis, erklärten die Koblenzer Richter. (ap)