im auge behalten:
Das türkische Verfassungsgericht hält die seit rund zweieinhalb Jahren geltende Sperre von Wikipedia in der Türkei für rechtswidrig und fordert ihre Aufhebung. Die Blockade des Onlinelexikons verstoße gegen die Meinungsfreiheit. Wikipedia hatte über die hinter der Plattform stehende US-Organisation Wikimedia Foundation sowohl beim Verfassungsgericht als auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde gegen diese Sperrung eingereicht. Wikipedia ist seit April 2017 in der Türkei nicht mehr aufrufbar. Als Grund für die Sperrung hatte die türkische Telekommunikationsbehörde damals angegeben, auf der Website werde fälschlicherweise behauptet, die Türkei unterstütze Terrororganisationen. (dpa)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen