hamburg heute : Probleme mit dem Volk
Das Verfassungsgericht verhandelt über die Aushöhlung des neuen Wahlrechts
Wenn Hamburgs Verfassungsgericht heute den Plenarsaal des Oberlandesgerichts in Beschlag nimmt, dann geht es nicht um banale Formalien. Sondern um eine Kardinalfrage: Nach welchen Prämissen werden die 1,25 Millionen wahlberechtigten HamburgerInnen die nächste Bürgerschaft wählen? Wir erinnern uns: Das Volk hatte 2004 per Plebiszit neue Formen des Wahlrechts eingeführt – die von der CDU-Mehrheit in der Bürgerschaft wieder gekippt wurden.
Zu erwarten steht ein verfassungsrechtlicher Schlagabtausch: Die klagenden Bürgerschaftsfraktionen von SPD und GAL werden vom Ex-Bundesverfassungsgerichts-Präsidenten Gottfried Mahrenholz vertreten, die Wahlrechtsinitiative „Mehr Demokratie“ vom ehemaligen Bundesverfassungsrichter Jürgen Kühling. Die Frage: Darf das „Verfassungsorgan Bürgerschaft“ ein vom – nach der Hamburger Verfassung gleichgestellten – „Verfassungsorgan Volk“ beschlossenes Gesetz kippen?
Die CDU stehe „wegen ihres rücksichtslosen Umgangs mit der Direkten Demokratie vor Gericht“, erklärten vorab die Wahlrechtsexperten von SPD und GAL, Andreas Dressel und Farid Müller. „Ein eklatanter moralischer Verfassungsbruch“ stehe außer Frage. „Jetzt geht es darum, zu klären, ob das Vorgehen der CDU auch rechtlich die Verfassung verletzt.“ KVA
10 Uhr, Oberlandesgericht, Sievekingsplatz 1